- Was kostet eine Videoüberwachung für ein Fehmarner Ferienhaus?
- Für ein privates Ferienhaus mit vier bis sechs Kameras an Eingang, Terrasse, Stellplatz und Nebengebäude liegen wir erfahrungsgemäß zwischen 2.950 und 6.500 Euro inklusive Installation, Rekorder und App-Einrichtung. Was den Preis innerhalb der Spanne bewegt, sind die Kabelwege über das Grundstück, die Nachtsichtanforderung und die Frage, ob eine brauchbare Internetanbindung schon vorhanden ist. Für Ferienparks, Campingplätze und Marina-Betriebe nennen wir bewusst keine Zahl: Dort entscheiden Geländegröße, Anzahl der Gebäude, Funkstrecken und Speicherkonzept den Umfang so stark, dass jede Spanne geraten wäre. Wir sehen uns das Objekt kostenlos an und rechnen dann konkret mit einzeln ausgewiesenen Positionen.
- Halten Kameras die Salzluft und die Stürme auf der Insel aus?
- Wenn die Auswahl stimmt, ja. Wir verbauen Außenkameras mit IP66- oder IP67-Schutzklasse und korrosionsfesten Gehäusen, an besonders exponierten Stellen zusätzlich mit Schutzhaube. Wichtiger als das Datenblatt ist aber die Montage: Halterungen werden so gesetzt, dass sie bei Sturm nicht anfangen zu schwingen, und Kabel werden ohne Zugbelastung geführt. Was auf Fehmarn wirklich zum Ausfall führt, ist meist nicht der Sturm, sondern eine über Jahre nicht gereinigte Frontscheibe. Die Salzschicht macht die Kamera blind. Deshalb gehört die Reinigung der Optik bei uns fest zur jährlichen Wartung.
- Kann ich mein Objekt vom Festland aus im Blick behalten?
- Ja, das ist auf Fehmarn der Regelfall. Sie bekommen per App oder verschlüsseltem Web-Zugang Live-Bild und Aufzeichnung auf Smartphone oder Rechner, dazu Push-Meldungen bei Bewegung in definierten Bereichen. Für Verwalter, Reinigungskraft oder Hausmeister richten wir eigene Zugänge mit eingeschränkten Rechten ein, damit nicht jeder alles sieht; alle Zugriffe werden protokolliert. Voraussetzung ist eine halbwegs stabile Internetanbindung am Objekt. Wo die fehlt, prüfen wir eine Mobilfunk-Anbindung. Die Aufzeichnung selbst läuft ohnehin lokal weiter, auch wenn die Leitung zeitweise weg ist.
- Was ist bei Gästen und Nachbarn datenschutzrechtlich zu beachten?
- Auf dem eigenen Grundstück dürfen Sie filmen, solange Sie öffentlichen Raum und Nachbargrundstücke nicht erfassen. Den Bildausschnitt legen wir bei der Montage entsprechend fest und dokumentieren ihn. Sobald Sie das Objekt vermieten, kommt die Gästesituation dazu: Kameras gehören an Außenzugänge und Nebenanlagen, nicht auf Terrassen, Balkone oder in Innenräume, die zur Wohnung gehören. Ein Hinweis in der Objektbeschreibung und ein Schild am Eingang gehören dazu. Bei gewerblich betriebenen Anlagen kommen Verarbeitungsverzeichnis und Löschkonzept hinzu; beides liefern wir als PDF mit der Anlage aus.